

Anlagenbuchhaltung wird zum Selbstläufer
Manchmal werden die Anlagenverzeichnisse noch etwas stiefmütterlich behandelt. Dabei kann ein kleines Programm richtig viel Arbeit abnehmen.
Eine hochmoderne Kanzlei ohne Anlagenbuchhaltungssoftware?
Die Kanzlei Wiesemann hat ihre Abläufe schon vorbildlich automatisiert: Die gesamte Kanzleiverwaltung – von der Terminorganisation bis zur Honorarverrechnung – läuft über eine effiziente Software, Klienten senden ihre Belege elektronisch – oder buchen selbst direkt in die Buchhaltungssoftware der Kanzlei, und auch der restliche Datenaustausch funktioniert meist online. Nur einmal im Jahr fühlen sich die Kanzleimitarbeiter kurz in die Vergangenheit zurückversetzt. Dann nämlich, wenn sie handgeschriebene Anlagenverzeichnisse für die Bilanz bekommen.
Nicht mehr ganz zeitgemäß …
… das ist noch milde ausgedrückt. Da arbeiten nun FiBu-Software und Bilanzsoftware der Kanzlei so perfekt zusammen, Daten können zwischen den beiden automatisch ausgetauscht werden. – Und dann steht eine Liste der Anlagengüter dazwischen, die händisch eingearbeitet werden muss! Den Schritt zur Erfassung der Anlagegüter mittels Anlagenbuchhaltungssoftware wollte die Kanzlei Wiesemann nun nicht mehr aufzuschieben.
Von FiBu über AVZ in die Bilanz
Claudia Wiesemann war entschlossen, diese letzte Lücke in ihren Kanzleiprozessen auch noch zu schließen: mit Anlagenbuchhaltungssoftware von dvo. Einmal noch mussten alle Anlagegüter pro Klient erfasst werden. Doch von nun an ist die Anlagenverwaltung einfach ein Nebenprodukt der Finanzbuchhaltung. Jeder neue PC, Büroschrank oder Firmenwagen wird gleich beim Verbuchen als Anlage in der Anlagenbuchhaltungssoftware gekennzeichnet. Die aktuellen Verzeichnisse sind auf Knopfdruck fertig und die Werte daraus stehen bereit für den Export in die Bilanzsoftware. – Endgültig in der Jetztzeit angekommen.
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