Allgemeine Geschäfts-
und Lizenzbedingungen

Verkäufe, Dienstleistungen und Lieferungen führen wir ausschließlich zu
den folgenden Bedingungen durch.

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen

Verkäufe, Dienstleistungen und Lieferungen führen wir ausschließlich zu folgenden Bedingungen durch:

1. Vertragsverhältnis

Angaben in unseren Preislisten, Katalogen, Anzeigen, Werbeunterlagen, Internet-Seiten und Ansichts- oder Auswahlsendungen sind stets freibleibend. Wir behalten uns die jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben ausdrücklich vor. Falls Sie uns eine Bestellung zusenden, gilt diese lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss. Bestellungen, die Sie uns über unsere Internet-Seiten zusenden, gelten als im Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bestellnachricht bei uns erstattet.

2. Preise

Es gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Bestellungen, die wir durch unmittelbare Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung annehmen, führen wir zu unseren am Bestelltag geltenden Listenpreisen aus. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich aller mit dem Versand entstehenden Spesen.

3. Zahlungsbedingungen

Mit diesem Vertrag erteilen Sie uns die Einwilligung, dass wir Ihnen Rechnungen elektronisch zustellen dürfen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Lieferung gegen Nachnahme wird die Ware dem Besteller erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ausgehändigt. Zahlungen sind auf das in unseren Rechnungen angegebene Konto zu leisten. Zahlungen gelten erst mit deren Einlangen auf unserem Konto als bewirkt. Bei Überschreiten des Zahlungszieles verrechnen wir 12 % Verzugszinsen.

Eine Aufrechnung einer von Ihnen behaupteten Gegenforderung gegen unsere Ansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden.

Falls eine Ratenzahlung vereinbart wurde, sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen unter Androhung eines Terminverlustes den gesamten offenen Rechnungsbetrag fällig zu stellen, wenn Sie auch mit nur einem Teilbetrag mehr als 6 Wochen im Rückstand sind.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kosten für unseren Mahnaufwand (maximal Euro 11,55 pro Mahnschrift), den zusätzlich anfallenden Kontoführungs- bzw. Evidenzhaltungsaufwand von mindestens Euro 14,90 und max. Euro 49,90 sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen für die von uns eingeschaltenen Inkassoinstitute und Rechtsanwälte zu verlangen.

Diese richten sich bei Inkassoinstituten nach den gesetzlichen Berechnungssätzen der Inkassoinstitute, bei Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarif.

4. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen immer unter dem ausdrücklichen Vorbehalt unseres Eigentums an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung. Vor vollständiger Bezahlung unserer Rechnung ist es Ihnen untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und andere unsere Rechtsstellung beeinträchtigende Zugriffe Dritter auf die mit unserem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware haben Sie uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5. Softwarelizenzen

Beim Erwerb unserer Software wird ein Lizenzvertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen geschlossen:

Der Lizenzvertrag berechtigt Sie zur programmtechnischen Nutzung des Lizenzmaterials innerhalb der Republik Österreich für die Laufzeit ihres mit dvo Software geschlossenen Software- oder dvo.online Vertrags. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich. Es kann nur unter gleichzeitiger Übernahme des Wartungsvertrages und rechtzeitiger Verständigung von dvo Software vor dem Übertragungsvorgang übertragen werden. Der Erwerber muss sich hierbei den Bestimmungen zur vertragsgemäßen Nutzung der übertragenen Software unterwerfen. Eine andere Übertragung ist unwirksam. Die Benützung des Lizenzgegenstandes ist nur Ihrem Unternehmen gestattet. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung ist nicht erlaubt.

Sie verpflichten sich, die für den Betrieb unserer Software notwendigen Betriebssysteme oder Netzwerksoftware zu erwerben. Diese sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.

Der Lizenzgegenstand wird Ihnen in der aktuellen Programmversion jeweils über das Internet zum Download zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können wir Ihnen aktuelle Programmversionen jederzeit auf Datenträger gegen Kostenersatz zur Verfügung stellen. Werden Datenträger bei Ihnen teilweise oder ganz beschädigt oder versehentlich gelöscht oder sonst unbrauchbar, so werden wir Ihnen gegen den Ersatz allfälliger Versandspesen, Bearbeitungsgebühren, Arbeitszeit und Material Ersatz liefern.

Sie verpflichten sich, stets die zuletzt veröffentlichte Version des Lizenzprogramms einzusetzen und das für die Nutzung der zuletzt veröffentlichten Version des Lizenzgegenstandes notwendige Betriebssystem zu erwerben.

6. Netzwerklizenzen

Alle unsere Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Mit dem Lizenzvertrag erwerben Sie das Recht, ein Produkt auf einem Clientarbeitsplatz zu installieren. Das Kopieren eines Produkts oder die Installation auf mehreren Arbeitsplätzen oder im Netzwerk ist nur mit dem Erwerb zusätzlicher Arbeitsplatz- bzw. Netzwerklizenzen gestattet.

7. Gewährleistung und Haftung

Wir übernehmen keine Gewähr, dass Programmfunktionen Ihren Anforderungen genügen oder in der von Ihnen getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die Programme ununterbrochen oder fehlerfrei laufen, oder dass alle Programmfehler im Rahmen des Programmservice beseitigt werden können.

Wir haften für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. In jedem Fall ist eine Haftung für Folge- und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Sie, mittelbare Schäden sowie Schäden an den aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Leistungen für sämtliche Schäden sind jedenfalls mit dem dreifachen der an die dvo vom Vertragspartner zu leistenden Jahresvergütung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten begrenzt. Darüber hinaus wird eine Haftung für Beschädigungen, die durch vom Vertragspartner herbeigeführte Handlungen entstanden sind zur Gänze ausgeschlossen.

8. Lizenz-, Wartungs-, und Hotline-Gebühr

Die Lizenzgebühr ist eine einmalige Gebühr, die beim Erwerb des Programms fällig ist.

Wir übernehmen die Programmwartung, für die ein besonderes Wartungsentgelt zu entrichten ist. Diese Programmwartung beinhaltet notwendige Adaptierungen aufgrund gesetzlicher Änderungen. Die Wartungsgebühr wird jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres in Rechnung gestellt ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Wartungsgebühr beinhaltet keine Auskünfte oder Beratungen zu den dvo Programmen. Für diesen Service wird die Hotline-Gebühr, zB Hotline-Vertrag, in Rechnung gebracht.

Die Hotline-Gebühr beinhaltet Anfragen zur verwendeten Software in der Anwendung und ist ebenfalls sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Die jährliche Wartungsgebühr beträgt 18 Prozent von der Berechnungsbasis. Die jährliche Hotlinegebühr beträgt 6 Prozent von der Berechnungsbasis.

Die Verwaltungspauschale wird als Entgelt für administrativen Aufwand, Verpackung, Handling und Versand von Programmen, Updates und Zubehör inkl. Verwertung und Entsorgung (ARA) gemäß der gültigen Preisliste am Beginn des Kalenderjahres verrechnet.

Die Berechnungsbasis für Wartungs- und Hotline-Gebühr sowie für die Verwaltungspauschale wird jährlich entsprechend der Veränderung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex angepasst. Gleiches gilt im Falle des Bezugs von Software oder Hardware auf Mietbasis.

Für Kunden, die per 31.12.2019 Produkte von „Klinger Software“ gekauft haben, gilt als Berechnungsbasis der Listenpreis des im Einsatz befindlichen Softwareproduktes des Jahres 2019, welcher bezüglich des Wartungs-, Hotline- und Verwaltungsentgelts gemäß dem vorstehenden Absatz ab Vertragsübernahme jährlich indexiert wird.

Bei Abschluss des Lizenzvertrags während des Jahres wird die Wartungs- und Hotlinegebühr aliquot verrechnet.

9. Schulungen

Die Einschulung der erworbenen Software wird gesondert berechnet. Es gilt der jeweils gültige Stundensatz. Bei Einschulung vor Ort werden Fahrtzeit und km-Geld verrechnet. Wir können keinesfalls Schulungen für das verwendete Betriebssystem oder die Netzwerksoftware vornehmen.

10. Dauer und Kündigung

Sie haben die Möglichkeit, jeden Lizenzgegenstand mit dreimonatiger Frist zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres schriftlich zu kündigen.

Bei Beendigung des Lizenzvertrags sind Sie verpflichtet, das gesamte von uns zur Verfügung gestellte Lizenzmaterial (Programme, Datenträger und Broschüren) binnen 10 Tagen nach Vertragsende an uns zurückzugeben und etwaige auf Ihren Rechnern vorhandene Kopien oder Installationen zu löschen.

Wir sind berechtigt, die Wartung einzelner Programme einzustellen bzw. Lizenzverträge zu kündigen, wobei wir verpflichtet sind, Sie hiervon mindestens sechs Monate vor Einstellung des Wartungsdienstes bzw. Kündigung der Einzelsoftware zu verständigen.

Für den Fall, dass Sie mit der Bezahlung von Lizenz- und/oder Wartungsgebühren trotz Mahnung länger als drei Monate im Rückstand sind, sind wir berechtigt, für den Betrieb der Software notwendige Maßnahmen und/oder Aktualisierungen bis zu einer Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, oder den Lizenz- bzw. Wartungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Ihr Recht zur Benützung des Lizenzgegenstandes erlischt auch ohne Kündigung, wenn Sie eine Bestimmung dieses Vertrags verletzen.

11. Datenschutz

dvo Software wird personenbezogene Daten und Vermittlungsdaten des Kunden speichern und automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen für dvo-Dienste nötig ist.

Sie gestatten uns die Aufnahme Ihres Namens bzw. Ihrer Firma in eine Referenzliste.

dvo Software und seine Mitarbeiter unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass dvo nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten.

12. Gerichtsstand, Sonstiges

Der Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist Wien.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle der uns hierunter zustehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen sowie besondere Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen für einzelne Dienste und Produkte können wir vornehmen und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuellen Fassungen dieser Bedingungen sind auf unserer Website abrufbar und werden Ihnen auf Wunsch auch zugesandt.

Erfüllungsort ist für beide Teile Wien.

Wir weisen darauf hin, dass wir Ihre Bestelldaten automationsunterstützt verarbeiten und speichern. Sie sind mit der Aufnahme Ihrer Daten in unsere Kundendatei ausdrücklich einverstanden und erklären, bis auf Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen einverstanden zu sein.

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Stand 5/2024

Besondere Geschäftsbedingungen für dvo.online Services

Diese besonderen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle dvo.online-Dienste (u.a. dvo Tax, dvo Business, net:center, Klinger Webservice) und ergänzen unsere allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

1. Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Dienstleistungen dvo.online werden Ihnen Programme, Rechenkapazität und Speicherplatz auf den Servern der dvo Software im Rechenzentrum zur Verfügung gestellt.

Zieldefinition:

Ziel des dvo.online-Vertrages ist, Ihnen die Möglichkeit zu geben, über Datenleitungen auf der im Vertragsanbot genannten Zahl von Arbeitsplätzen dvo.online-Dienste, Office Software, dvo Programme oder andere Software auf der von dvo im Rechenzentrum zur Verfügung gestellten IT-Infrastruktur zu nutzen.

2. Datenleitungen

Unsere dvo.online-Dienste beinhalten die Zurverfügungstellung entsprechender Rechenzentrumsdienstleistungen. dvo.online-Dienste beinhalten nicht die zum Anschluss notwendigen Datenleitungen (notwendige Internetleitungen und/oder notwendige Datenleitungen zwischen Ihrem Unternehmen und dem dvo Rechenzentrum). Zusagen über garantierte Verfügbarkeiten (s.u.) betreffen daher immer nur die Verfügbarkeit der Rechenzentrumsdienste, nicht aber jener Leitungen, die im Verantwortungsbereich von Ihnen oder Dritten liegen.

3. Verfügbarkeit

Wir garantieren, dass dvo.online-Dienste an Werktagen (keine gesetzlichen Feiertage, kein Wochenende) in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr (Betriebszeiten) mit der unten näher definierten Verfügbarkeit im dvo Rechenzentrum verfügbar sind. Dies heißt nicht, dass dvo.online-Dienste außerhalb dieser Zeiten nicht verfügbar sind. Jedoch können dvo.online-Dienste außerhalb der Betriebszeiten zu Wartungszwecken abgeschaltet werden oder sind nur eingeschränkt verfügbar.

Innerhalb der Betriebszeiten garantieren wir die Verfügbarkeit der dvo.online-Dienste zu mindestens 98% während eines Beobachtungszeitraums von einem Jahr. Die Verfügbarkeit wird definiert als Verhältnis zwischen (jährlicher) Betriebszeit zu (jährlicher) Betriebszeit zuzüglich Ausfallzeit.

Beispiel: Ausfallzeit von 20 Stunden bei 250 Werktagen im Jahr. In diesem Fall ergibt sich eine jährliche Betriebszeit von 250 x 9 Stunden = 2.250 Stunden. Es ist damit eine Verfügbarkeit von 2.250 h Betriebszeit / (2.250 h Betriebszeit + 20 h Ausfallzeit) = 99% gegeben.

Nicht als Ausfallzeit zählen mit Ihnen vereinbarte Betriebsunterbrechungen (zB. für Softwareinstallationen, Datenrücksicherung, Konfigurationsände-rungen) sowie von Ihnen verschuldete Ausfälle während der Betriebszeiten.

Falls am Ende des Beobachtungszeitraumes von einem Jahr festgestellt wird, dass die vereinbarte Verfügbarkeit unterschritten wurde, so erhalten Sie von uns eine Minderung (Rückvergütung) des von Ihnen an uns im Rahmen des dvo.online-Vertrages über ein Jahr geleisteten Entgeltes (Vergütung). Die Höhe der Minderung beträgt pro Prozentpunkt, der unterhalb der garantierten Verfügbarkeit liegt, 3% des von Ihnen über ein Jahr geleisteten Entgeltes. Die Minderung kann maximal 30% des von Ihnen geleisteten Entgeltes betragen. Minderungen des von Ihnen geleisteten Entgeltes werden von uns gutgeschrieben und dürfen nicht von Ihnen selbständig aufgerechnet werden. Mit der Minderung sind sämtliche Schadensersatzansprüche Ihrerseits, die sich aus der Minderung der Verfügbarkeit unter den von uns garantierten Verfügbarkeitsgrad ergeben, abgegolten.

4. Kommunikation

Benachrichtigungen über Änderungen, Störungen des dvo.online-Dienstes mit Ihnen erfolgen ausschließlich per E-Mail. Bei Vertragsabschluss geben Sie uns zumindest einen Ansprechpartner mit einer E-Mail-Adresse bekannt, an die Wartungs- und sonstige Mitteilungen gesandt werden sollten. Diese E-Mail-Adresse wird von Ihnen laufend abgerufen. Sie sind verpflichtet, uns über Änderungen beim Ansprechpartner oder in der E-Mail-Adresse und über auftretende Störungen bei Erbringung der Dienste aus diesem Vertrag unverzüglich zu informieren.

Ihnen im Rahmen der Erbringung der dvo.online-Dienste mitgeteilte Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, URLs etc.) sind stets so aufzubewahren, dass sie von keinem Dritten einsehbar sind.

5. Eigentums- und Urheberrechte

Die auf unseren Servern für Sie bereitgestellten Programme (dvo Programme, Betriebssystem und sonstige Software) werden Ihnen im Rahmen einer Miete für den dvo.online-Dienst zur vertragsgemäßen Nutzung während der Laufzeit dieses Vertrags zur Verfügung gestellt. Sie erhalten im Rahmen dieses Vertrages keine darüber hinaus gehenden Rechte an der Software. Es können weiters keine darüber hinaus gehenden Rechte an der Software nach Ende dieses Vertrags an Sie übertragen werden.

Sollten Sie bereits Programme der dvo Software gekauft haben, so übertragen wir auf Ihren Wunsch diese Lizenzen in den dvo.online-Dienst. Eine Rückübertragung der Lizenzen nach Ende des Vertrags ist ausgeschlossen, falls keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

6. Datenbestand

Die von Ihnen im Rahmen von dvo.online-Diensten im Rechenzentrum gespeicherten Daten bleiben in Ihrer alleinigen Verfügungsgewalt und sind vor Zugriff durch Dritte geschützt. dvo Software und Dritten stehen keinerlei Rechte an diesen Daten zu. dvo Software behält sich jedoch einen Datenzugriff für den Fall vor, wo dies zur Erbringung der dvo.online-Dienste notwendig wird

Ihr aktueller Datenbestand wird einmal täglich an Werktagen gesichert.

Beim Datensicherungsdienst dvo OnlineBackup werden die Daten nach dem Generationenprinzip gesichert, soweit dies von Ihnen über die Sicherungssoftware eingestellt wird. Im Rechenzentrum selbst erfolgt keine Sicherung oder Archivierung nach Generationen, es wird immer der aktuelle von Ihnen online gespeicherte Datenbestand gesichert.

Sie haben das Recht, jederzeit eine Übermittlung aller aktuellen oder Teile Ihrer aktuellen Datenbestände in elektronischer Form auf geeignetem Datenträger zu fordern. Die Verrechnung des Aufwands für die Übertragung erfolgt auf der Basis der aktuellen Preisliste nach Stundenaufwand und Kosten des Speichermediums.

7. Updates, Wartung

Im Rahmen der dvo.online-Dienste werden dvo Programme nach Verfügbarkeit von uns mit Updates aktualisiert. dvo Software wird Sie rechtzeitig – spätestens aber 3 Werktage vor der Aktualisierung eines dvo Programms informieren. Bei dringlichen Updates (Updates, welche ein unverzügliches Handeln der dvo erfordern, um die unmittelbare Funktionsfähigkeit der dvo.online-Produkte oder Teilen davon zu gewährleisten) haben wir das Recht, Aktualisierungen unserer Software auch kurzfristig, ohne vorherige Ankündigung, durchzuführen. Aus solchen kurzfristig notwendigen Updates kann kein wie immer gearteter Schadenersatzanspruch abgeleitet werden.
Sofern Sie Microsoft Office-Programme im Rahmen Ihres dvo.online-Dienstes einsetzen, werden wir Aktualisierungen auf neue Office-Versionen in Absprache mit Ihnen vornehmen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen auf neue Versionen von Betriebssystemen oder Office-Programmen durchzuführen.

8. Nutzungspauschale

Im Rahmen der Nutzungspauschale sind folgende Leistungen bereits inkludiert: Updates der dvo Programme, laufende Updates und Sicherheitspatches von Betriebssystemen und Office-Programmen, In der Nutzungspauschale ist nicht inkludiert: Hotline zu Fragen des Netzwerks, des Betriebssystems, dvo Programmen, Office-Programmen oder Programmen von Drittanbietern, Installation neuer Betriebssysteme oder neuer Office-Programme, Einrichtung und Aktualisierung von Makros oder sonstigen Skripts, Änderungen am Netzwerk auf Benutzerwunsch (zB. Einrichten neuer Drucker, Benutzer, Sicherheitsrichtlinien). Ausdrücklich ausgeschlossen von der Nutzungspauschale sind technische Leistungen, die sich auf die für den Zugang ins Rechenzentrum notwendigen Datenleitungen beziehen.

9. Vergütung

Die Vergütung für dvo.online-Dienste wird entsprechend der im angenommenen Angebot dargelegten Berechnungsgrundlage verrechnet. Die vereinbarte Vergütung kann einmal jährlich entsprechend der Veränderung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex angepasst werden.
Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Höhe der Vergütung für dvo.online-Dienste durch schriftliche Information an Sie einmal jährlich zu ändern. Widersprechen Sie der Erhöhung nicht innerhalb von vier Wochen, so gilt dies spätestens mit der Inanspruchnahme der dvo.online-Dienste im nächsten Monat als Zustimmung zur Erhöhung. Sollten Sie der Erhöhung fristgerecht widersprechen, sind wir berechtigt, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiterzuführen oder den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten aufzulösen.

Wir sind berechtigt, die Wartung einzelner Programme einzustellen bzw. Lizenzverträge zu kündigen, wobei wir verpflichtet sind, Sie hiervon min- destens sechs Monate vor Einstellung des Wartungsdienstes bzw. Kündigung der Einzelsoftware zu verständigen.

10. Haftung

Eine Haftung für Verlust von Teilen oder des gesamten Datenbestandes seitens der dvo ist ausgeschlossen, sofern ein solcher Verlust nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der dvo und/oder der Personen, derer sich die dvo zur Erbringung ihrer Dienste aus diesem Vertrag bedient, zurückzuführen ist.
Die Leistungen für sämtliche Schäden – ausgenommen solche Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit der dvo.online-Dienste (siehe hierzu Punkt 3) – sind jedenfalls mit dem dreifachen der an die dvo von Ihnen zu leistenden Jahresvergütung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten begrenzt. Darüber hinaus wird eine Haftung für Beschädigungen, die durch vom Vertragspartner herbeigeführte Handlungen entstanden sind zur Gänze ausgeschlossen. dvo handelt weder für seine Kunden noch für Berater, denen Zugang gewährt wird, als Vermittler, Stellvertreter, Bote oder Beauftragter.

11. Dauer und Kündigung

Verträge über dvo.online-Dienste werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie erklären vorbehaltlich einer anders lautenden Regelung im Angebot bei Vertragsabschluss auf eine Kündigung für den Zeitraum von sechsunddreißig Monaten zu verzichten. Nach Ablauf von sechsunddreißig Monaten haben Sie die Möglichkeit, dvo.online-Dienste mit dreimonatiger Frist zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres schriftlich zu kündigen.

dvo Tax und dvo Business Produkte bieten eine Testphase von 30 Tagen an. Innerhalb dieser 30 Tage können Sie das Produkt jederzeit ohne weitere Verpflichtung kündigen. Nach dieser 30-tägigen Testphase gelten die üblichen Konditionen laut diesen Geschäftsbedingungen. Wir sind berechtigt, die einzelne dvo.online-Dienste einzustellen bzw. Lizenzverträge zu kündigen, wobei wir verpflichtet sind, Sie hiervon mindestens sechs Monate vor Einstellung des Dienstes bzw. Kündigung der Einzelsoftware zu verständigen.

Bei Beendigung des Vertrags sind Sie verpflichtet, das gesamte von uns zur Verfügung gestellte Material (Lizenzen, Hardware, Begleitmaterialien) binnen 10 Tagen nach Vertragsende an uns zurückzugeben und etwaige auf Ihren Rechnern vorhandene Software zu löschen.

Bei Beendigung des Vertrages werden wir Ihnen anbieten, Ihren aktuellen Datenbestand auf maschinenlesbaren Datenträgern zu beziehen. Wir sind berechtigt, Ihnen den damit verbunden Aufwand zu den in der jeweiligen Preisliste ausgewiesenen Kosten in Rechnung zu stellen (Arbeitszeit bzw. Datenträger).

Unabhängig davon, ob Sie von Ihrem obigen Datenbezugsrecht Gebrauch machen, sind wir bei Beendigung dieses Vertrags aus welchem Grund auch immer berechtigt, die von Ihnen auf unseren Servern oder Sicherungsmedien gespeicherten Daten zu löschen. Der rechtzeitige Bezug auf Datenträger, Download oder Sicherung dieser Daten liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung. Aus der Löschung der Daten von unseren Servern können Sie daher keine Ansprüche gegen uns geltend machen.

Bei Testzugängen werden die Daten am Ende der Testzeit ohne Ankündigung gelöscht.

Für den Fall, dass Sie mit der Bezahlung von Gebühren für dvo.online-Dienste trotz Mahnung länger als drei Monate im Rückstand sind, sind wir berechtigt, für den Betrieb der Software notwendige Maßnahmen und/oder Aktualisierungen bis zu einer Dauer von 6 Monaten nur noch eingeschränkt zur Verfügung zu stellen bzw. zur Gänze zu unterlassen, oder den Lizenz- bzw. Wartungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu dvo.online-Diensten zu sperren.

Ihr Recht zur Benützung des Lizenzgegenstandes erlischt auch ohne Kündigung, wenn Sie eine Bestimmung dieses Vertrags verletzen.

Stand 9/2024

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