JAb JusOn

Die vollintegrierte Lösung für eine einfache, schnelle und gesetzeskonforme Jahresabschlussübermittlung über JustizOnline.

Mit der ERV-Novelle 2021 beginnt ein neues Kapitel in der digitalen Jahresabschlussübermittlung: ab 1. Jänner 2026 ist die Einreichung von Jahresabschlüssen über FinanzOnline nicht mehr möglich. JustizOnline wird die zentrale Plattform – und damit ändern sich die Spielregeln grundlegend.

Die Übergangsfrist läuft nur bis Ende 2025. Danach gilt ausschließlich die neue Struktur Jahresabschluss JAb JusOn.

Mit dvo gelingt die Umstellung reibungslos

Über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) wird der Jahresabschluss direkt an JustizOnline übermittelt – vollintegriert, schnell und sicher. Du kannst wie gewohnt weiterarbeiten, während JAb JusOn die neuen technischen Anforderungen im Hintergrund übernimmt.

Jetzt auf JAb JusOn umsteigen und sicher in die Zukunft starten!

Welche Vorteile bringt
der neue JAb JusOn?

Mehr Übersicht, weniger Aufwand – und mehr Zeit für das Wesentliche.

  • Direkte Einreichung des Jahresabschlusses an JustizOnline
  • Neue, intuitive und übersichtliche Benutzeroberfläche
  • Detaillierte Datenerfassung & verbesserte Datenkontrolle
  • Zentrale Übersicht aller Abschlüsse, Organisationen und Aufgaben in der neuen JusOn Box
  • Stichtagsbezogene Übermittlung leicht gemacht
  • Nachbearbeitung bereits erstellter Jahresabschlüsse über das neue JAb-Programm

Dein Weg zum JAb JusOn

Wähle das passende Paket – je nachdem, welches Programm du bereits verwendest.

Nutzt du bereits das dvo-Programm Bilanzdatenerfassung mit E-Bilanz 3.32 (auch als Stand-Alone-Produkt) oder das Klinger-Modul JAb?
Dann ist ein Programmupdate auf die neue JAb JusOn für dich ausreichend. Falls du noch kein Basisprogramm zur Übermittlung von dvo oder Klinger verwendest, wähle bitte das Gesamtpaket. Alle Programme sind für dvo- und Klinger-User verfügbar.

* Übermittlungsgebühren: Die direkte Einreichung des Jahresabschlusses an die neue Übermittlungsstelle JustizOnline wird mit € 20 exkl. USt. pro Einreichung verrechnet. Die elektronische Kommunikation mit JustizOnline ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt über eine von der Justiz zugelassene Übermittlungsstelle.

* Übermittlungsgebühren: Die direkte Einreichung des Jahresabschlusses an die neue Übermittlungsstelle JustizOnline wird mit € 20 exkl. USt. pro Einreichung verrechnet. Die elektronische Kommunikation mit JustizOnline ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt über eine von der Justiz zugelassene Übermittlungsstelle.

Entscheide, ob du die Einrichtung selbst durchführen, oder das optionale Onboarding buchen möchtest.

Solltest du Fragen haben oder doch Unterstützung bei der
Einrichtung wünschen, wende dich gerne an unser
Support-Team – die Abrechnung erfolgt nach Stundensatz.

Wir kümmern uns gemeinsam mit dir um die Einstellungen,
richten Kontenpläne ein, machen dich mit dem neuen
Programm vertraut und füllen gemeinsam mit dir
das Bestellformular für die Übermittlungsstelle ADVOKAT aus.

* Der Anschriftcode ist der Nummernteil des WT-Codes. Beispiel: wenn Ihr WT-Code WT123456a lautet, ist der Anschriftcode als Wirtschaftstreuhänder T123456, und als Steuerberater JB123456. Bei sonstigen Firmen wäre es Z123456.

Startklar für 2026: dein JAb JusOn Zeitplan

ab sofort

Bestellung JAb JusOn Programmupdate oder Gesamtpaket JAb-Übermittlung

ab Mitte November 2025

Programmfreischaltung und Start der Einrichtungsphase

November/Dezember 2025

Einrichtungsphase: Entweder selbst erledigen oder das Onboarding dazubuchen

ab 2.1.2026

Übermittlungen an JustizOnline sind ab 2.1.2026 möglich

HINWEIS: Jahresabschlüsse, die bis 31.12.2025 übermittelt werden müssen, sollten sicherheitshalber mit dem bestehenden System abgeschlossen werden, da es von Gesetzgeberseite laufend noch zu Änderungen kommen kann.

Hier findest du alle Antworten. Wenn deine Frage hier nicht beantwortet wird, kontaktiere uns gerne.

Was ändert sich ab 1. Januar 2026 bei der Jahresabschlusseinreichung?


Ab dem 1.1.2026 ist FinanzOnline (FON) kein zulässiger Kommunikationsweg mehr für die Einreichung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuchgericht. Stattdessen müssen Jahresabschlüsse im neuen Format JAb 4.0 über JustizOnline (JusOn) übermittelt werden.

Warum gibt es diese Änderung überhaupt?


Die Änderung basiert auf der Novelle des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV 2021, BGBl. II Nr. 27/2025). Damit wird der Datenaustausch zwischen Unternehmen und Justiz modernisiert und vereinheitlicht. Die neue Struktur JAb 4.0 ermöglicht eine bessere Datenqualität und mehr Transparenz.

Kann ich meinen Jahresabschluss 2025 noch über FinanzOnline einreichen?


Ja, aber nur im Übergangszeitraum bis 31. 12. 2025 und nur, wenn der Abschluss noch in der alten Struktur JAb 3.32 erstellt wurde. Ab 2026 ist ausschließlich die Einreichung über JustizOnline möglich.

Wer darf künftig den Jahresabschluss einreichen?


Die Einreichung darf erfolgen durch:
 das vertretungsbefugte Organ eines Unternehmens (z. B. Geschäftsführer:in, Vorstand) oder
 einen beauftragten Vertreter bzw. einer beauftragten Vertreterin, etwa einen Wirtschaftstreuhänder oder einer Wirtschaftstreuhänderin.

Welche Varianten der Einreichung gibt es?

Du hast zwei Möglichkeiten:
 Formblatt-Einreichung über ein Online-Formular für kleine Unternehmen (manuelle Eingabe),
 Direkte elektronische Übermittlung über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mit der dvo-Lösung JAb JusOn.

Was ist „JAb JusOn“ genau?

JAb JusOn ist die neue Softwarelösung von dvo zur Erstellung und direkten Übermittlung von Jahresabschlüssen (JAb 4.0) an JustizOnline. Sie ersetzt die bisherige dvo Bilanzdatenerfassung in FinanzOnline bzw. ergänzt das Modul Klinger JAb.

Welche Vorteile bietet JAb JusOn?

 Neue, intuitive Benutzeroberfläche
 Zentrale Übersicht über alle Abschlüsse, Organisationen und Aufgaben
 Einfache stichtagsbezogene Übermittlung
 Detaillierte Datenerfassung und -kontrolle
 Nachbearbeitung bereits erstellter Jahresabschlüsse möglich
 Direkte Einreichung an JustizOnline ohne Umwege

Was passiert mit der bisherigen Bilanzdatenerfassung? (betrifft nur dvo Programmkunden)

Die Bilanzdatenerfassung endet mit 31.12.2025 (End of Life). Nach diesem Datum kann sie nur noch zur Ansicht älterer Einreichungen verwendet werden – nicht mehr zur Erstellung oder Übermittlung neuer Abschlüsse.

Kann ich die JAb Übermittlung auch ohne dvo-Studio verwenden?

Nein. Die neue Stand-Alone-Variante von JAb JusOn ist nur in Kombination mit dem dvo Studio verfügbar.

Wie kann ich JAb JusOn bestellen?


1. Wähle das passende Paket – je nachdem, welches Programm du bereits verwendest – und bestelle es über das dvo-Bestellformular.

2a. Du möchtest JAB JusOn selbst einrichten?

Dann fülle bitte dieses Formular für den ADVOKAT-Zugang aus und lade es hier hoch.

Du verfügst bereits über ein bestehendes Web-ERV Advokat-Konto? Kein Problem! Das kannst du in dem neuen ADVOKAT-Bestellformular einfach in dem entsprechenden Feld vermerken.

Achtung: Bitte auch den/die Anschriftcode(s), sprich die wt-Nummer(n) im ADVOKAT-Bestellformular angeben!
Der Anschriftcode ist der Nummernteil des WT-Codes. Beispiel: wenn Ihr WT-Code WT123456a lautet, ist der Anschriftcode als Wirtschaftstreuhänder T123456, und als Steuerberater JB12345. Bei sonstigen Firmen wäre es Z123456.

Solltest du Fragen haben oder doch Unterstützung bei der Einrichtung wünschen, wende dich gerne an unser Support-Team – die Abrechnung erfolgt nach Stundensatz.

2b. Du möchtest sorgenfrei durchstarten? Dann buche optional das Onboarding-Paket (bis zu 3,5 Stunden) – inklusive Einrichtung der Kontenpläne, Bestellung des ADVOKAT-Zugangs und einer Schritt-für-Schritt-Einführung.

3. Ab Jänner 2026 bist du für die neue Jahresabschlussübermittlung vollständig startklar!

Ich habe ein dvo TAX Paket – wie aktiviere ich JAb JusOn?

In allen dvo TAX Paketen ist JAb JusOn bereits inkludiert (exkl. Übermittlungsgebühren*).
Um das Programm zu aktivieren, fülle bitte das Formular für den ADVOKAT-Zugang (inkl. Anschriftcode/wt-Nummer) aus und lade es hier hoch.

Was ist der Anschriftcode bzw. wo kann ich ihn finden?


Der Anschriftcode ist der Nummernteil des WT-Codes. Beispiel: wenn Ihr WT-Code WT123456a lautet, ist der Anschriftcode als Wirtschaftstreuhänder T123456, und als Steuerberater JB123456. Bei sonstigen Firmen wäre es Z123456.

Kann ich das dvo-Advokat-Bestellformular der Übermittlungsstelle ADVOKAT schon im Vorfeld abschicken und JAb JusOn ohne Bestellung des JAb JusOn-Programms bei dvo Software danach sofort verwenden?

Nein.
Die Bestellung des ADVOKAT-Kontos erfolgt über das dvo-Advokat-Bestellformular. Das dvo-Advokat-Bestellformular erhältst du von dvo Software nach der Bestellung des JAb JusOn-Programms.
Die JAb JusOn-Übermittlungen über ADVOKAT werden direkt über dvo Software abgerechnet. Daher ist vorher die Bestellung des JAb JusOn-Programms bei dvo Software erforderlich. Erst danach ist die Bestellung des ADVOKAT-Kontos zu erledigen. Im Falle eines bereits bestehenden dvo Web-ERV Advokat-Kontos gibst du zusätzlich dein bestehendes Benutzerkonto im dvo-Advokat-Bestellformular an. 
Am einfachsten richten wir den ADVOKAT-Zugang gemeinsam im Rahmen des Onboardings ein – so ist alles korrekt verknüpft und einsatzbereit.

Kann ich eine andere Übermittlungsstelle für den ERV an JustizOnline als ADVOKAT verwenden?

Nein.
Für die Übermittlung des Jahresabschlusses an JustizOnline ist die Übermittlungsstelle für den elektronischen Rechtsverkehr ADVOKAT im Rahmen der dvo-ADVOKAT-Partnerschaft zu verwenden.

Meine Frage wurde hier nicht beantwortet. Was kann ich tun?

Wir stehen für alle weiteren Fragen unter der Tel. 01/544 69 79-0 gerne zur Verfügung. Alternativ kannst du auch ein E-Mail an vertrieb@dvo.at schicken oder unser Kontaktformular nutzen.

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