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JAb 4.0: Was Sie für die neue Jahresabschluss-Übermittlung beachten müssen

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Seit 1.1.2026 greift eine grundlegende Modernisierung in der Offenlegungspraxis von Jahres- und Konzernabschlüssen: Die neue strukturierte Datenstruktur JAb 4.0 ist seit Jahresbeginn in Kraft.

Dies bringt nicht nur technische Änderungen, sondern auch neue Wege der Übermittlung an das Firmenbuchgericht mit sich.

Was ist JAb 4.0?

JAb 4.0 ist nicht nur eine Versionsnummer. Sie steht für ein neues Verfahren, wie Jahresabschlüsse in strukturierter Form aufbereitet, übermittelt und verarbeitet werden. Ziel ist eine höhere Datenqualität, mehr Transparenz und eine zukunftsfähige digitale Schnittstelle zwischen Unternehmen, Steuerberaterinnen & Steuerberatern und der Justiz.

Neue Struktur: JAb 4.0 statt JAb 3.32

Mit JAb 4.0 wird die bisherige XML-Struktur des Jahresabschlusses durch eine neue, erweiterte Taxonomie ersetzt. Diese bildet künftig gesetzliche Posten, Pflichtangaben und Detailinformationen – etwa zu Konzernverhältnissen oder speziellen Bilanzposten – strukturierter ab als bisher.

Diese Neuerungen betreffen alle Unternehmen, die zur Offenlegung verpflichtet sind – also insbesondere Kapitalgesellschaften und kapitalistische Personengesellschaften.

Achtung: JAb 4.0 gilt nur für Übermittlungen von Jahres- und Konzernabschlüssen an das Firmenbuch. Bei der E-Bilanz ändert sich an der Vorgehensweise der Einreichung nichts.

Abschied von FinanzOnline als Übermittlungsweg

Bis Ende 2025 konnten Sie Jahresabschlüsse noch über FinanzOnline einreichen. Seit Beginn des Jahres 2026 ist dieser Weg aber nicht mehr zulässig. Das bedeutet für Sie:

  • FinanzOnline fällt weg – die Übergangsphase endete am 31.12.2025.
  • Seit 1.1.2026 gilt ausschließlich die Einreichung bei JustizOnline.

Wie funktioniert die JAb-Einreichung ab sofort?

Ganz einfach: Über das standardisierte Einreichen über die Übermittlungsstelle Advokat für den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) direkt aus Ihrer Bilanzierungssoftware.

Die strukturierte XML-Datei wird dabei direkt über die ERV-Übermittlungsstelle Advokat an das Firmenbuchgericht übertragen.

Ihre Vorteile:

  • Zentrale Übersicht
  • Weniger Aufwand
  • Bessere Datenkontrolle
  • Einfache Nachbearbeitungen

Unsere Lösung: JAb JusOn

Das neue Programm JAb JusOn – erhältlich als Programmupdate oder Gesamtpaket inkl. JAb-Übermittlung & E-Bilanz – übermittelt den Jahresabschluss direkt über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) an JustizOnline – vollintegriert, schnell und sicher. Arbeite ohne Wartezeiten oder Verzögerungen weiter, während JAb JusOn im Hintergrund die Einreichungen für Sie übernimmt.