

Geld verschenken? Mit EU-Vorsteuererstattung sicher nicht!
Ein Steuerberater, der für seinen Mandanten unverhofft viel Geld zurückholt, ist wortwörtlich Gold wert.
Viele Belege aus dem EU-Ausland
Einen solch wertvollen Steuerberater hatte ein Geschenkartikelhersteller in Innsbruck. Ihm fiel beim Jahresabschluss auf, dass die Buchhaltung seines langjährigen Klienten diesmal ungewöhnlich viele Ausgaben im EU-Ausland enthielt: Benzin- und Hotelrechnungen, Restaurantbesuche, Eintrittskarten für Messen, usw. Zur Sicherheit fragte er im Unternehmen nach, ob diese Belege auch für eine EU-Vorsteuererstattung eingereicht wurden, was nicht der Fall war. Der ganze Aufwand wäre doch „für die paar Euro“ viel zu mühsam.
Die richtige Software verringert den Aufwand erheblich
Der Aufwand kann oft tatsächlich zu hoch sein, im Vergleich zur Rückzahlung. Vor allem, wenn man jede einzelne Rechnung in ein Online-Formular tippen muss – für jedes Land extra. Eine kluge Software kann jedoch auch hier viel Arbeit ersparen. Zum Beispiel, indem sie die Daten direkt aus der Finanzbuchhaltung übernimmt oder die Vorsteuer bei jedem Beleg automatisch berechnet.
Verschenken Sie Ihr Geld nicht einfach so
„Ein paar Euro“ schienen dem Steuerberater reichlich untertrieben. Und der Aufwand einer Einreichung war für ihn wiederum nicht so hoch. Schließlich hatte er Unterstützung durch eine professionelle Software. Mit einem Klick waren die betroffenen Buchungen in seine EU-Vorsteuererstattung importiert: Der zurückzufordernde Betrag lag im fünfstelligen Bereich! Keine Frage: Der Geschenkartikelhersteller ließ die EU-Vorsteuererstattung von nun an regelmäßig von der Kanzlei erledigen. Denn er hatte zwar in seinem Sortiment viele Artikel, die zum Verschenken gedacht sind, Geld aber war nicht dabei.
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