Release Notes

dvo Lohn

Update Februar 202626.10

ALLGEMEIN

  • Im Zuge der Abrechnung für Jänner 2026 (NeuFöG in Verbindung mit WF in Wien) ergaben sich Differenzen zwischen Abgabennachweis und mBGM. Die mBGM ist richtig dargestellt, jedoch entsprechen der Abgabennachweis und die geleistete Zahlung nicht den korrekten Werten.
    Sofern Sie davon betroffen sind, ersuchen wir Sie, einmalig in die Aufrollung für Jänner 2026 einzusteigen und diese unmittelbar – ohne weitere Änderungen – wieder abzuschließen. Weitere Schritte sind nicht erforderlich. Die Differenz wird im laufenden Monat automatisch ausgeglichen.
  • Lohnarten mit einer lohnsteuerlichen Kennzeichnung „nicht pflichtig als“ können nun auch unterjährig geändert werden auch wenn die Lohnarten bereits verwendet wurden.
  • In den Dienstnehmer-Stammdaten steht im Bereich „Finanzamt“ beim Feld „Sachbezug KFZ“ zusätzlich die Auswahloption „Durchschnitt“ zur Verfügung. Diese Auswahl wird für den Andruck auf dem L16 herangezogen.
    Zudem wurde das Lohnkonto um eine zusätzliche Zeile „Sachbezug KFZ“ erweitert, in der der jeweils monatlich herangezogene Prozentsatz ausgewiesen wird.
  • Sämtliche Angaben in der Arbeits- und Entgeltbestätigung (z. B. zu Vorerkrankungen) müssen in aufsteigender Reihenfolge erfasst werden.
    Andernfalls kann kein Export durchgeführt werden. Das System weist in diesem Fall darauf hin, dass die Werte in aufsteigender Reihenfolge erfasst werden müssen.

L16

  • Der L16 2026 ist im Lohn weiterhin gesperrt, da eine Übermittlung des Lohnzettels nach wie vor nicht möglich ist.
  • Das Feld Steuernummer sowie Name und Anschrift der „Bezugs-/pensionsauszahlenden Stelle“ werden automatisch befüllt.

MODUL IMPORT BEWEGUNGSDATEN

  • Der Import von Bewegungsdaten wurde um neue interne Lohnarten erweitert. Eine detaillierte Anleitung sowie eine Übersicht der entsprechenden Lohnarten finden Sie in unserem Handbuch.
    Handbuch Import von Bewegungsdaten

Update Jänner II 202626.08

INFORMATION ZU DARSTELLUNGSPROBLEMEN BEI DER MBGM 2026 IN VERBINDUNG MIT SONDERZAHLUNGEN

  • Die Anpassung betrifft ausschließlich Dienstnehmer mit Beitragskonten in Wien, die im Jänner 2026 bereits eine Sonderzahlung erhalten haben und deren mBGM bereits exportiert wurde.
  • Befinden sich Betriebe aktuell noch im Abrechnungsmonat Jänner 2026 und wurde die mBGM bereits übermittelt, genügt es, diese zu stornieren und erneut zu übermitteln.
  • Ist der Abrechnungsmonat Jänner 2026 bereits abgeschlossen und die laufende Abrechnung befindet sich im Februar 2026, kann die mBGM der betroffenen Dienstnehmer ab sofort im Rahmen einer Aufrollung storniert und neu erstellt werden.

MODUL ABWESENHEITEN

  • In seltenen Fällen kam es im Kalender zu einer fehlerhaften Darstellung der erfassten Urlaubstage. Dadurch konnte es vorkommen, dass der Urlaubsstand in den Auswertungen bzw. auf der Nettoabrechnung nicht korrekt ausgewiesen wurde. Durch eine Optimierung im Modul kann sich – sofern Sie davon betroffen sind – Ihr Urlaubsrest entsprechend korrigieren.

ALLGEMEIN

  • Mit 01.01.2026 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag (WF) von bisher 1,0 % auf 1,5 % erhöht. Der Beitrag entfällt dabei jeweils zur Hälfte auf Dienstgeber und Dienstnehmer (je 0,75 %). Zusätzlich wurde für Wien ein neuer Zuschlag zum WF (Z14) in Höhe von insgesamt 0,5 % implementiert, wovon jeweils 0,25 % auf Dienstnehmer und Dienstgeber entfallen.Da der WF im Rahmen einer Neugründungsförderung rückverrechnet werden kann, wurde für diese Fälle ein eigener Abschlag eingerichtet: A24 „WF-Entfall NeuFöG Ergänzung Wien“. Der neue Zuschlag sowie der entsprechende Abschlag sind ausschließlich für Beschäftigungen in Wien anzuwenden.
  • Optimierung der Textdarstellung im Personalstammblatt: Die erbrachte Leistung (E18) wurde in bestimmten Fällen gekürzt dargestellt.
  • Ab sofort werden neu angelegte Lohnarten auf Verwaltungs- und Betriebsebene mit einem Anlagedatum versehen. Das Anlagedatum wird zudem im Datenexport der Lohnarten mit ausgegeben.
  • Im Menü Datenexport / Versichertenmeldung / Anmeldung wird jene vereinbarte Zeit ausgegeben, die beim Dienstnehmer in den Stammdaten erfasst ist.

    MODUL PERSONALAKT

    • Im Personalaktfenster besteht jetzt die Möglichkeit, mehrere E-Mails zeitgleich zu bearbeiten.

    Bitte klicken Sie dazu das gewünschte E-Mail an, wählen Sie per rechter Maustaste „Bearbeiten“ und wiederholen Sie diesen Schritt anschließend für das nächste E-Mail.

    MODUL ELDABOX

    • In der ELDA-Box wurde die Statusanzeige optimiert: Bei Sammelmeldungen zur Übermittlungsart „Lohnzettel/Adresse der Arbeitsstätte“ und „mBGM-Paket“ wird nun bereits im Hauptsatz angezeigt, wenn es in einem der Subsätze zu einem Übermittlungsproblem gekommen ist.

    MASSENUPLOAD U-BAHNSTEUER- & KOMMUNALSTEUERERKLÄRUNGEN

    • Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, sowohl U-Bahnsteuererklärungen als auch Kommunalsteuererklärungen schnell und effizient zu übermitteln.
    • In der Betriebsübersicht steht dafür der neue Menüpunkt „Massenupload“ zur Verfügung. Dort kann zwischen Kommunalsteuererklärung und U-Bahnsteuererklärung ausgewählt werden.
    • Im oberen Bereich wird der Speicherpfad angezeigt bzw. kann ausgewählt werden, in dem die Massensendung abgelegt werden soll.
    • Darunter werden die Betriebe angezeigt, die übermittelt werden können. Alle Betriebe, die mit einem Häkchen markiert sind, werden beim Export berücksichtigt.
    • Durch Setzen oder Entfernen der Hakerl kann festgelegt werden, welche Betriebe übermittelt werden sollen und welche nicht.
    • Kann ein Betrieb aus einem bestimmten Grund nicht exportiert bzw. übermittelt werden, wird eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.
    • Die Einsicht in die Erklärung eines markierten Betriebs ist möglich (über Button „Erklärung“  im unteren Bereich).
    • Sobald der Button „Exportieren“ ausgewählt wird, erscheint eine Abfrage:
      „Wollen Sie die U-Bahnsteuererklärungen exportieren?“ bzw.
      „Wollen Sie die Kommunalsteuererklärungen exportieren?“
      – Bei „Ja“ wird der Exportvorgang gestartet.
      – Bei „Nein“ wird der Vorgang abgebrochen.
    • Nach erfolgreichem Export steht ein Protokoll zur Verfügung.
    • Die gespeicherte Datei kann anschließend über die vorgesehene Plattform übermittelt werden

    Kommunalsteuer: Übermittlung über FinanzOnline bzw. im Studio über die Databox.

    U-Bahnsteuer: Link [https://mein.wien.gv.at/formularserver-mw/user/formular.aspx?path=(mw%2Fstandard)&pid=06a2e3ecbb6b4302b4f134a505de83b8&pn=Bbd39f42b73804635b60b3205a3823355]

    MODUL KOLLEKTIVVERTRÄGE

    • Das Modul wurde um ein neues Fenster zur Bearbeitung der jährlichen KV-Erhöhungen erweitert; eine detaillierte Anleitung zur Bedienung finden Sie in unserem Handbuch.
      <Handbuch KV Modul>

    Update Jänner I 202626.04

    ALLGEMEIN

    • Bezüge gemäß § 68 Abs. 2: Überstundenzuschläge für die ersten 15 Überstunden pro Monat (max. 50 % des Grundlohns) sind bis zu 170 Euro pro Monat steuerfrei.

    Update Dezember 202526.02

    ALLGEMEIN

    • Mangels noch ausständiger Informationen ist eine Übermittlung des mBGM für Jänner 2026 aktuell nicht möglich. Ebenso kann ein Lohnzettel für das Jahr 2026 zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht übermittelt werden.

    AUSWERTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER MITARBEITERPRÄMIE 2025

    • Wurde bereits eine  Mitarbeiterprämie für das Jahr 2025 ausbezahlt, erscheint sie in den entsprechenden Monatsauswertungen – Lohnliste, Lohnjournal und Lohnjournal erweitert – nicht automatisch.
      Durch ein Verschieben des Dienstnehmers nach links bzw. rechts im jeweiligen Monat wird die Prämie jedoch im aktuell ausgewählten Monat in die Auswertungen übernommen. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die eigentliche Abrechnung.

    JAHRESVERSION 2026

    • Alle gesetzlichen Werte für das Jahr 2026 wurden aktualisiert und eingepflegt. Dazu zählen insbesondere die SV-Werte, die Steuertarifstufen sowie die Absetzbeträge und DZ-Werte.
    • Für alle Abrechnungen, die das Jahr 2026 betreffen, wird der Wohnbauförderungsbeitrag für Wien bereits mit dem erhöhten Satz von 1,5 % (Dienstgeber: 0,75 %, Dienstnehmer: 0,75 %) berechnet.
    • Ebenso wurden die Lohnpfändungswerte sowie die Beitragswerte 2026 gemäß Notarversorgungsgesetz aktualisiert.
    • Das Formular L16 wurde auf den neuesten Stand gebracht und um sämtliche neuen Pflichtfelder erweitert; zusätzlich wurde das neue Formular L16k ergänzt.
    • Bezüge gemäß § 68 Abs. 1 sind bis zu 400 Euro pro Monat steuerfrei (Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonn-/Feiertags-/Nachtarbeit inkl. damit zusammenhängender Überstundenzuschläge).
    • Bezüge gemäß § 68 Abs. 2: Überstundenzuschläge für die ersten 10 Überstunden pro Monat (max. 50 % des Grundlohns) sind bis zu 120 Euro pro Monat steuerfrei.
    • Auch die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld wurde um sämtliche neuen Pflichtfelder erweitert.
    • Im Zuge der SV-Anmeldung ist das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit wieder anzugeben. Dadurch wird das Beschäftigungsausmaß ab diesem Zeitpunkt erneut verpflichtend. Die dafür relevanten Stunden werden automatisch aus den Dienstnehmer-Stammdaten übernommen.
    • Der Abschlag A11 „Bonus-Altfall“ und die PV-Reduktion A22 laufen am 31.12.2025 aus.
    • Beendigung der Tarifgruppen B301, B303 und B305. Diese Tarifgruppen umfassen Dienstnehmer bei ausländischen Dienstgebern ohne Niederlassung in Österreich bei denen es zu keiner Abrechnung von AK-Umlage und IE-Zusatzbeiträgen kommt.
    • Ab dem Jahr 2026 erfolgt bei der BUAK die Prüfung der Freigrenze auf Basis des Jahressechstels (bisher: Jahreszwölftel).

    JOBTICKET IN VERBINDUNG MIT PENDLERPAUSCHALE

    • Seit 01.01.2023 kann das Jobticket mit der Pendlerpauschale kombiniert werden. Das Abgabenänderungsgesetz 2022 sieht vor, dass die Pendlerpauschale ab 2023 nicht mehr vollständig entfällt, sondern nur mehr um den Wert des Jobtickets gekürzt wird.
    • Für die Abbildung in der Lohnverrechnung können folgende Lohnarten angelegt werden:
    • Werden die Kosten des Jobticket dem Dienstnehmer ersetzt:
      Lohnart SV / abgabenfrei
      Gruppe: Aufwandentschädigung; LST-Pflicht „als Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit. b“; Kontierung frei wählbar (zB: Sonstige Aufwandentschädigungen/SOLL)
      Die Lohnart kann nur in Verbindung mit  „Werkverkehr/Jobticket“ (Häkchen im  Dienstnehmerstamm/Finanzamt)  verwendet werden.
    • Wird das Jobticket vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt:
      Lohnart SV / abgabenfrei
      Gruppe: Durchläufer; LST-Pflicht „als Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit. b“; SV- und abgabenfrei; Kontierung frei wählbar.
      Die Lohnart kann nur in Verbindung mit „Werkverkehr/Jobticket“ (Häkchen im Dienstnehmerstamm/Finanzamt) verwendet werden.
    • Neu hinzugekommen sind zusätzlich zwei interne Lohnarten, die ausschließlich für den Andruck am Formular L16 verwendet werden:
    • Jobticket Kaufpreis – Kostenersatz
      Diese Lohnart ist anzuwenden, wenn der Dienstnehmer das Ticket zunächst selbst bezahlt und die Kosten einmalig vom Dienstgeber ersetzt bekommt.
    • Jobticket Kaufpreis
      Diese Lohnart ist anzuwenden, wenn der Dienstgeber das Jobticket direkt kauft.
    • In beiden Fällen haben diese internen Lohnarten keine eigenständige abrechnungsrelevante Wirkung, sondern dienen ausschließlich der korrekten Darstellung im L16.

    SACHBEZÜGE

    • Wird in der Gruppe Sachbezug bzw. Sachbezug (Ausland) eine neue Lohnart angelegt, steht rechts ein zusätzliches Feld zur Verfügung. Dort wird festgelegt, ob es sich um einen KFZ-, Wohnraum- oder sonstigen Sachbezug handelt.
    • Handelt es sich um einen Sachbezug „KFZ“, ist in den Dienstnehmer-Stammdaten unter Finanzamt das Kontrollkästchen „KFZ“ zu aktivieren. Zusätzlich muss das Feld „Sachbezug KFZ“ mit dem entsprechenden Prozentsatz befüllt werden, damit der Andruck auf dem Formular L16 korrekt erfolgt.
    • Darüber hinaus sind die bisher verwendeten Lohnarten für Sachbezüge zu überprüfen, um sicherzustellen, dass auf dem Lohnzettel 2026 der jeweils richtige Sachbezug („KFZ“, „Wohnraum“ oder „sonstiger“) ausgewiesen wird.

    MODUL PERSONALAKT

    • Im Personalaktfenster ist der Dokumenttyp ersichtlich.
    • Unter Betriebsdaten > Personalakt sind sämtliche Personalakt-Funktionen gebündelt und um die Funktion „Personalakt (Dienstnehmer)“ erweitert. Damit ist es möglich, aus der Auswahl heraus direkt in den Personalakt eines ausgewählten Dienstnehmers einzusteigen.
    • Zusätzlich kann der Personalakt ab sofort über den Shortcut Strg + A geöffnet werden – unabhängig von der aktuellen Position des Dienstnehmers.
    • Im Personalaktfenster besteht die Möglichkeit, den Status eines oder mehrerer markierter Dokumente zu ändern, indem man mit der rechten Maustaste klickt und „Status ändern“ auswählt.
    • Es wurde eine zusätzliche Abfrage zum Speichern integriert, um sicherzustellen, dass wichtige Änderungen nicht verloren gehen, wenn beispielsweise der Ordner aktualisiert oder in einen Unterordner gewechselt wird.

    Update November II 202525.36

    ALLGEMEIN

    • Ab sofort dürfen Adressmeldungen für Versicherte mit Wohnsitz in Österreich nicht mehr übermittelt werden.
      Daher wurde im Dialogfenster Versichertenmeldung/Anmeldung die Option „Zusätzlich zur Anmeldung auch Adresse Versicherter exportieren“ im unteren Bereich deaktiviert.
      Für Dienstnehmer ohne Wohnsitz in Österreich bleibt der Adressexport weiterhin verpflichtend.
    • Für alle Abrechnungen, die in das Jahr 2026 übergreifen, wird der Wohnbauförderungsbeitrag für Wien bereits mit dem erhöhten Satz von 1,5 % (Dienstgeber: 0,75 %, Dienstnehmer: 0,75 %) berechnet.
    • Die Barauszahlungsliste (Unterschrift) wurde um das Feld „Datum“ erweitert.
    • Im Menü Dienstnehmer ändern > Abwesenheiten > Korrektur wurde das Kommentarfeld/Notizen zur besseren Eingabe von 35 auf 41 Zeichen erweitert.
    • Im Bereich Dienstnehmer ändern > Aufteilung können Werke und Kostenstellen wahlweise aus der Dropdown-Liste ausgewählt oder manuell eingetragen werden.

      MODUL PERSONALAKT

      • Innerhalb des Personalaktfensters kann die Speicherung der Daten mittels der Tastenkombination Strg + S vorgenommen werden.

      Update November I 202525.34

      AUSWAHLFELD „SAMMELKENNZIFFER“ IN DEN GEMEINDEDATEN

      • Im Menü „Betriebsdaten → Gemeinden → Gemeinde ändern“ steht ab sofort das neue Feld „Sammelkennziffer“ zur Verfügung.
      • Über dieses Feld kann festgelegt werden, an welche Gemeinde die Kommunalsteuererklärung übermittelt werden soll, wenn diese von der bisherigen Gemeindekennziffer abweicht.
      • Voraussetzung dafür ist, dass alle betreffenden Gemeinden im Studio angelegt sind.
      • Diese Erweiterung ermöglicht eine flexiblere und präzisere Handhabung bei der Meldung der Kommunalsteuer – insbesondere in Fällen, in denen Überweisungen und Meldungen an unterschiedliche Gemeinden erfolgen.
      • Bitte überprüfen Sie bei Bedarf Ihre bestehenden Gemeindedaten und ergänzen Sie die Sammelkennziffer entsprechend den aktuellen Vorgaben Ihrer Gemeinde.

      Update Oktober 202525.32

      VOP  („VERIFICATION OF PAYEE“)

      • Ab dem 09.10.2025 sind Banken verpflichtet, vor der Durchführung einer SEPA-Überweisung bzw. SEPA-Echtzeitüberweisung einen Abgleich zwischen der Empfänger-IBAN und dem Namen der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers vorzunehmen.
      • Im Studio wurden bereits alle Krankenkassen und Finanzämter, auf die in der Lohnverrechnung zugegriffen wird, entsprechend angepasst. Die Bankverbindungen der Gemeinden sind weiterhin eigenständig zu warten.
      • In den Dienstnehmer-Stammdaten wurde im Bereich Bank ein neues Feld „Empfänger“ ergänzt. Der Wert wird automatisch aus Vor- und Nachname sowie ggf. vorhandenen Titeln generiert. Bei Bedarf kann der Empfängername manuell überschrieben werden.
      • Durch diese Erweiterung wurde auch das Ausgabeformat der Banksammelliste „Dienstnehmer (Auszahlung)“ sowie der Zahlungsanweisung angepasst:
        • Bisheriges Format: Nachname, Vorname, Titel
        • Neues Format: Titel, Vorname, Nachname, Titel
      • Alle relevanten Auswertungen – darunter Zahlungsauftragsliste, Zahlungsanweisung sowie der Telebanking-Datenträger – wurden entsprechend den neuen Richtlinien aktualisiert.

      MITARBEITERGEWINNBETEILIGUNG

      • Bei der Abrechnung einer Mitarbeitergewinnbeteiligung (sonstigen Bezüge) wurde die laufende Lohnsteuer fehlerhaft ermittelt. In weiterer Folge wurde auch das L16 nicht korrekt ausgegeben.

      Der Fehler wurde mittlerweile behoben. Durch ein Links-/Rechtsschieben des Dienstnehmers in der betroffenen Abrechnungsperiode wird eine Neuberechnung ausgelöst und das Ergebnis automatisch korrigiert.

      PV-REDUKTION BEI VERWENDUNG VON SUBNUMMERN

      • Für Pensionistinnen und Pensionisten, die neben dem Bezug einer Regelpension eine Erwerbstätigkeit mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze ausüben, entfällt der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung in Höhe von maximal 10,25 Prozent der doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Im Jahr 2025 sind das somit monatlich 112,98 Euro.
      • Damit die PV-Reduktion angewendet werden kann, ist in den Dienstnehmer-Stammdaten im Reiter Krankenkasse sowohl bei der Hauptnummer als auch bei der Subnummer das entsprechende Häkchen zu setzen.
      • Nach der Abrechnung auf der Hauptnummer wird die noch verfügbare Bemessungsgrundlage automatisch ermittelt und bei der Subnummer als Hinweis angezeigt.
      • In der Abrechnung der Subnummer steht im Menüpunkt Anpassungen die neue Option „PV-Reduktion“ zur Verfügung. Dort kann die verbleibende, noch nicht ausgenutzte Grundlage manuell eingetragen werden, damit die Abrechnung korrekt erfolgt.

      SZ-AUTOMATIK

      • Wurde dieselbe Lohnart in der SZ-Automatik mehrfach verwendet, erfolgte bisher keine automatische Eintragung in die vorgesehenen Perioden des Abrechnungsfensters. Bei unterschiedlichen Lohnarten trat dieses Verhalten nicht auf – dort funktionierte die Zuordnung ordnungsgemäß. Die automatische Zuordnung funktioniert nun auch bei mehrfach verwendeten Lohnarten wie vorgesehen.

      Update September II 202525.30

      ALLGEMEIN

      • Bei der Erfassung der Lohnart Lehrlingseinkommen (vor Wechsel) kann das Dienstverhältnis angegeben und anschließend die entsprechenden Pflichtigkeiten ausgewählt werden. Ist eine gewählte Kombination keiner gültigen Beitragsgruppe zuordenbar, wird ein Hinweis ausgegeben. In diesem Fall ist ein Speichern der Eingabe in dieser Form nicht möglich.

      MODUL PERSONALAKT

      • Befinden sich im Personalakt-Ordner Dokumente ohne Dateiendung, kann wie folgt vorgegangen werden:
        • Sobald der Button „Speichern“ betätigt wird, erscheint die Frage:
          • Möchten Sie die fehlenden Dateiendungen korrigieren?

      Bestätigen Sie diese mit „Ja“, werden die fehlenden Endungen automatisch ergänzt.

      • Wird ein Dokument ausgewählt und über die rechte Maustaste die Funktion „Speichern unter“ gewählt, kann dieses Dokument aus dem Personalakt an einem gewünschten Ort gespeichert werden.
      • Durch einen Doppelklick gelangen Sie sofort in den Bearbeitungsmodus des Dokuments.

      Update September I 202525.28

      ALLGEMEIN

      • Die Jahressummierung umfasst ab sofort auch die Arbeitszeit der angestellten Geschäftsführer in Wochenstunden.

      MITARBEITERPRÄMIE 2025

      • Die Mitarbeiterprämie 2025 kann pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr bis zu 1.000 Euro steuerfrei ausbezahlt werden. Für diesen Betrag fallen jedoch Sozialversicherungsbeiträge, DB, DZ und Kommunalsteuer an.
      • Für die Abrechnung einer Mitarbeiterprämie wurde eine neue Lohnsteuerpflicht implementiert:
        • Nicht pflichtig als Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Z 478
      • Für Auszahlungen bis 1.000 Euro als laufender Bezug ist die Lohnart wie folgt anzulegen:
        • Gruppe: Bezug
        • Jahressechstel: kein Hakerl
        • LSt-Pflicht: nicht pflichtig als Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Z 478
        • SV-Pflicht: als laufender Bezug
        • KommSt/DB/DZ: pflichtig
        • Kontierung: frei wählbar, gebucht im Soll
      • Für Auszahlungen bis 1.000 Euro als sonstiger Bezug ist die Lohnart wie folgt anzulegen:
        • Gruppe: Bezug
        • Jahressechstel: kein Hakerl
        • LSt-Pflicht: nicht pflichtig als Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Z 478
        • SV-Pflicht: als sonstiger Bezug
        • KommSt/DB/DZ: pflichtig
        • Kontierung: frei wählbar, gebucht im Soll
      • Die Mitarbeiterprämie wird im L16 erfasst, kann derzeit jedoch nicht übermittelt werden. Sobald dies möglich ist, erhalten Sie von uns eine gesonderte Mitteilung.

      DIESTNEHMER – HINWEISE & NOTIZEN

      • Das Abrechnungsfenster lässt sich gleichzeitig mit den Notizen und Hinweisen der Dienstnehmer öffnen und bearbeiten.

      Update August 202525.26 - Kompatibilität

      • Technische Aktualisierung & Kompatibilität

      Update Juli II 202525.24

      NEUANLAGE EINER ARBEITSSTÄTTE

      • Wenn in einem Betrieb bereits Dienstnehmer beschäftigt sind, jedoch noch keine Arbeitsstätte angelegt wurde, erscheint beim erstmaligen Anlegen einer Arbeitsstätte ein Hinweisfenster mit folgender Frage:
        • Soll die Arbeitsstätte für alle Dienstnehmer automatisch übernommen werden?

      Diese Änderung gilt rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.

      • Diese Abfrage erscheint nur einmalig bei der erstmaligen Neuanlage einer Arbeitsstätte.
      • Auswahlmöglichkeiten:
        • Ja: Die neue Arbeitsstätte wird automatisch allen im Betrieb beschäftigten Dienstnehmern zugewiesen. Diese Änderung gilt rückwirkend für das gesamte laufende Kalenderjahr.
        • Nein: Die Dienstnehmer erhalten keine automatische Zuweisung. Die Zuordnung der Arbeitsstätte muss in diesem Fall manuell erfolgen.
      • L16: Ist im Betrieb eine Stammarbeitsstätte angelegt, können Lohnzettel ab sofort auch übermittelt werden wenn beim Dienstnehmer keine Arbeitsstätte hinterlegt ist. Hierfür wird die Stammarbeitsstätte herangezogen.

      MODUL PERSONALAKT

      • In bestimmten Fällen konnte es vorkommen, dass es zur Vermischung von Unterlagen im Personalakt kommt, wenn einem neuen Mitarbeiter eine Personalnummer zugewiesen wurde, die in einem früheren Jahr bereits einem ausgeschiedenen Mitarbeiter zugeordnet war. Die bisherige Logik wurde überarbeitet.

      Update Juli I 202525.22

      ALLGEMEIN

      • Mit Wirksamkeit ab November 2025 beträgt das Service-Entgelt für die E-Card 25,00 Euro.
      • Das Dienstnehmer-Personalstammblatt wurde um das neue Feld „Entgelt vom“ ergänzt.

      Update Juni 202525.18

      ALLGEMEIN

      • Die Informationen zu den Mitarbeitervorsorgekassen wurden aktualisiert.

      MODUL ELDABOX

      • In der Eldabox steht nun ein neues Symbol zur Verfügung, über das die ELDA-Software direkt aufgerufen werden kann.

      MODUL PERSONALAKT

      • Die Eingliederung externer Dokumente in die Dokumentenverwaltung wurde weiter verfeinert.
      • Die Berechtigungsstruktur wurde an die Vorgaben der WTO-Rechte angeglichen.

      MODUL PFÄNDUNG

      • Ab sofort besteht die Möglichkeit, Forderungsbeträge im Rahmen einer Pfändung um jene Beträge zu reduzieren, die bereits durch die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) im Zuge der Direktverrechnung gepfändet wurden.
      • Im Abrechnungsfenster wählen Sie hierzu die Lohnart „Pfändung/Exekution“ aus. Durch einen Doppelklick öffnet sich das Fenster „Gläubigeraufteilungen und Berechnungsgrundlagen“. In der Spalte „BUAK“ kann bei der jeweiligen Pfändung der entsprechende BUAK-Pfändungsbetrag eingetragen werden.
      • Die erfassten Beträge werden zudem automatisch im „Pfändungsjournal“ ausgewiesen und sorgen somit für eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Pfändungsabzüge.

      Update Mai 202525.16

      EXPORT VON LOHNARTEN – NEUE AUSWERTUNGSMÖGLICHKEIT IN EXCEL

      • Ab sofort steht Ihnen eine Exportfunktion zur Verfügung, mit der Sie Lohnarten sowohl auf Verwaltungsebene, als auch auf Betriebsebene in eine Text- bzw. Excel-Datei exportieren können. Damit erhalten Sie rasch und übersichtlich einen aktuellen Überblick über alle hinterlegten Lohnarten und deren Einstellungen. Diese Neuerung unterstützt Sie dabei, Ihre Lohnarten einfacher zu analysieren und gezielt zu optimieren.
      • Export auf Verwaltungsebene
        • Unter Verwaltung > Lohnarten > Exportieren kann eine Auswertung aller auf Verwaltungsebene angelegten Lohnarten erzeugen werden. Der Export umfasst ausschließlich allgemeine Lohnarten, die zentral in der Verwaltung definiert wurden.
      • Export auf Betriebsebene
        • Im Lohn unter Betrieb > Betriebsdaten > Lohnarten > Exportieren haben Sie die Möglichkeit, eine umfassendere Auswertung zu generieren. Diese enthält sowohl die allgemeinen Lohnarten der Verwaltung als auch die betriebsindividuellen Lohnarten.
      • Hinweis zur Auswertung
        • In der Exportdatei finden Sie in der Spalte „Kennzeichen“ eine eindeutige Zuordnung der Lohnarten:

      A = Allgemeine Lohnart (Verwaltung)

      B = Betriebslohnart (betriebsspezifisch)

      • In der letzten Spalte der Datei ist zudem ersichtlich, ob die jeweilige Lohnart bereits in Verwendung ist oder noch nicht verwendet wurde.

      FREI DEFINIERBARE KONTIERUNG AUF VERWALTUNGSEBENE

      • Auf Verwaltungsebene wurden die frei definierbaren Kontierungen der Kategorien „Sachbezüge“, „Bezüge“ und „Abzüge“ jeweils um 10 zusätzliche Plätze erweitert.

      MITARBEITERLISTE OHNE INAKTIVE DIENSTNEHMER ANZEIGEN

      • Unter dem Menüpunkt Auswertungen > Dienstgeber > Mitarbeiterliste kann die Option „nur aktive Dienstnehmer“ ausgewählt werden.

      Wird dieses Häkchen gesetzt, werden auf sämtlichen Mitarbeiterlisten ausschließlich folgende Dienstnehmer angedruckt:

      • Dienstnehmer mit laufendem Beschäftigungsverhältnis
      • Dienstnehmer mit einem Stornogrund
      • Dienstnehmer mit Austritt im aktuellen Abrechnungsmonat
      • Je nach Einstellung wirkt sich dies auch auf den Datenexport, die Blockauswertung sowie die Archivierung und Reportingmappe aus – in diesen Fällen werden ebenfalls nur die aktiven Dienstnehmer berücksichtigt.

      Diese Einstellung muss betriebsspezifisch vorgenommen werden.

      Update April II 202525.14

      ALLGEMEIN

      • Wird bei der Neuanlage einer Lohnart die Gruppe „Erhöhung der SV-Grundlage“ ausgewählt und das SZ-Häkchen gesetzt, so wird diese Lohnart automatisch in die Berechnung der Beträge für die SZ-Automatik einbezogen.

      REPORTINGMAPPE

      • Zusätzliche Lohn-Auswertungen stehen zur Verfügung:
        • Bank/Barauszahlungsliste (Unterschrift)
        • Verschiedenes/Arbeitsgenehmigungsliste
        • Verschiedenes/Geburtstagsliste
        • Verschiedenes/Hinweisdatumsliste

      STEUERFREIE ZUSCHÜSSE DES ARBEITGEBERS FÜR KINDERBETREUUNG

      • Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern steuerfreie Zuschüsse zur Kinderbetreuung zu gewähren.
        Ab dem Jahr 2025 sind diese Zuschüsse auf dem Lohnzettel unter der Bezeichnung „Zuschuss zur Kinderbetreuung § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG“ auszuweisen (bis einschließlich 2024 erfolgte die Ausweisung unter „sonstige steuerfreie Bezüge“).
      • Ist bereits eine Lohnart in Verwendung, die der Gruppe „Durchläufer“ oder „Bezug“ zugeordnet ist, kann die Steuerpflicht innerhalb dieser Lohnart entsprechend angepasst werden und wird dann automatisch im dafür vorgesehenen Feld des L16-Formulars ausgewiesen.
      • Sollte keine geeignete Lohnart vorhanden sein, ist eine neue Lohnart anzulegen.

      AUFLADEN VON ELEKTROFAHRZEUGEN UND ANSCHAFFUNG EINER LADESTATION

      • Detaillierte Informationen zur Erstattung von Ladekosten sowie zu Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge finden Sie hier: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.896234&portal=oegkdgportal
      • Für den Ersatz von Ladekosten bzw. für den Ersatz von Anschaffungskosten einer Ladeeinrichtung gibt es eine neue LST-Pflicht zur Auswahl „als Kostenersatz Aufladen E-Kfz/Anschaffung einer Ladeeinrichtung“.
      • Ist bereits eine Lohnart in Verwendung die der Gruppe „Durchläufer“ oder „Aufwandsentschädigung“ zugeordnet ist, kann die Steuerpflicht innerhalb dieser Lohnart entsprechend angepasst werden.
      • Sollte keine geeignete Lohnart vorhanden sein, ist eine neue Lohnart anzulegen.
      • Wurde diese Lohnart im Jahr 2025 bereits verwendet und abgerechnet, kann die korrekte Darstellung durch eine einmalige Aufrollung im betreffenden Monat durch das links/rechts verschieben der Dienstnehmer erfolgen. In diesem Fall wird der Betrag im dafür vorgesehenen Feld des L16-Formulars ausgewiesen.

      Update April I 202525.12

      ALLGEMEIN

      • Automatisierung bei „Entgelt vom“ in den Dienstnehmer-Stammdaten:
        • Wird im Feld „Entgelt vom“ ein Datum hinterlegt, erfolgt ab sofort eine automatische und korrekte Darstellung der SV-Tage im Abrechnungsfenster unter Anpassungen > SV-,LST-Tage und DGA Wochen.
          Diese Informationen werden zudem entsprechend im Lohnkonto ausgewiesen.

      KONJUNKTURERHEBUNG

      • Unter Auswertungen > Dienstgeber > Konjunkturerhebung steht nun eine neue Option zur Verfügung:
        Durch Aktivieren des Häkchens bei „Gesetzliche Sozialbeträge inkl. KommSt und DGA“ werden ab sofort auch Kommunalsteuer und U-Bahn-Steuer automatisch in die Beträge einbezogen.

      SZ-AUTOMATIKEN

      • Die Logik der Sonderzahlungs-Automatiken wurde überarbeitet und bietet nun folgende Möglichkeiten:
        • SZ-Automatik + „LOA merken“ gleichzeitig aktiv:
          Die SZ-Lohnarten erscheinen nur in den Monaten, für die die SZ-Automatik hinterlegt wurde.
          Alle anderen Lohnarten werden wie gewohnt in das Folgemonat übernommen.
      • Nur „Lohnarten merken“ aktiviert, ohne SZ-Automatik:
        In diesem Fall werden alle Lohnarten, inklusive Sonderzahlungen, automatisch in das nächste Monat übernommen.

      MODUL PERSONALAKT

      • Der Menüpunkt „Dokumente als gelesen markieren“ wurde optimiert.

      REPORTINGMAPPE

      • Folgende Lohn-Auswertungen stehen zur Verfügung:
        • Mitarbeiterliste
        • Mitarbeiterliste erweitert
        • Mitarbeiterliste erweitert (2)

      Update März 202525.10

      ALLGEMEIN

      • Aufgrund der mit 01.01.2025 wirksam werdenden Fusion der Stadtgemeinde Fürstenfeld mit der Gemeinde Söchau, ändert sich die Gemeindekennzahl wie folgt:
        • Neue GKZ Stadtgemeinde Fürstenfeld: 62280
      • DVO Studio: Falls die Gemeinde Fürstenfeld bzw. Söchau bereits in Verwendung ist, sollte geprüft werden, ob die korrekte Gemeindekennzahl hinterlegt ist. Zudem sollten die Bankdaten hinterlegt werden.
      • Die Gemeinde Söchau ist als „Alt“ definiert und kann auf Wunsch gelöscht werden.
      • DVO Lohn: Beide Gemeinden werden als „Fürstenfeld“ dargestellt.
      • Falls notwendig, müssen die Zahlungsreferenz angepasst und die Dienstnehmer entsprechend umgeschlichtet werden.

      ALL-IN-VERTRÄGE

      • Der Freibetrag nach §68 Abs. 1 EStG beträgt 400 Euro pro Kalendermonat. Ist jedoch die Normalarbeitszeit in einem Kalendermonat überwiegend zwischen 19 Uhr und 7 Uhr gelegen, so erhöht sich der Freibetrag von 400 Euro auf 600 Euro.
      • Sie haben nur die Möglichkeit eine Lohnart anzulegen, die auf der Nettoabrechnung nicht erscheint. Wählen Sie als Gruppe „Durchläufer“, Häkchen bei „Wiederkehrend“ und LST-Pflicht „als SEG-Zulagen gemäß §68 Abs. 1 (pauschal) aus.
      • In der Abrechnung können Sie entweder die Lohnart mit Stunden und Satz befüllen und der Betrag wird automatisch berechnet, oder Sie pflegen Stunden und Betrag ein.

      REPORTINGMAPPE

      • Die Lohnauswertungen in der Reportingmappe werden wieder korrekt dargestellt.

      MODUL PERSONALAKT

      • Es wurden Optimierungen im Personalaktfenster durchgeführt.

      Update Februar II 202525.08

      ALLGEMEIN

      • Die Eingabe der AbgabenKto. Nr. für DGA sowie der Zahlungsreferenz im Menüpunkt „Gemeinde“ ist nun wieder möglich. Das Feld war zuvor nicht befüllbar, dieser Fehler wurde nun behoben.

      Update Februar I 202525.06

      LOHNARTEN

      • Unter dem Menüpunkt Verwaltung > Lohnarten bzw. im Betrieb unter Betriebsdaten > Lohnarten steht Ihnen ein neuer Punkt „Zuordnung“ zur Verfügung.
        • Option „Zuordnung zur Kontierung“:
          Sie können Einsicht in die Kontierung der Lohnarten nehmen.
        • Option „Zuordnung zum Periodenschnitt“:
          Sämtliche Lohnarten der unterschiedlichen Periodenschnitte werden angezeigt.

      VERSICHERTENMELDUNG ÄNDERUNGSMELDUNG

      • Standardmäßig werden bei einer Änderungsmeldung die Daten aus den Dienstnehmer-Stammdaten übernommen. Ab sofort gibt es die Möglichkeit, bestimmte Felder manuell zu übersteuern, um Fehler zu vermeiden oder individuelle Anpassungen vorzunehmen. Diese Erweiterung ermöglicht es, spezifische Änderungen flexibel und bedarfsgerecht vorzunehmen.
        Sobald ein Häkchen gesetzt wird, können Änderungen in folgenden Bereichen durchgeführt werden:
        • Beschäftigungsbereich
        • Geringfügigkeit
        • Freier Dienstvertrag
        • Betriebliche Vorsorge

      LOHN- UND KOSTENLISTE AKKUMULIERT

      • Unter dem Menüpunkt Auswertungen > Dienstgeber gibt es eine neue Auswertung „Lohn- und Kostenliste akkumuliert“.
        Diese Auswertung bietet eine übersichtliche und kumulierte Darstellung der Lohn- und Kosteninformationen.

      MODUL ELDABOX

      • Um die Eldabox zu aktivieren, können Sie im dvo Studio unter:
        „Verwaltung > Studio > Systemparameter > Programmpfade > ELDA Pfade“ das Hakerl „Eldabox aktivert“ setzen, um die Aktivierung durchzuführen.

      MODUL ABWESENHEITEN

      • Krankenstandsbescheinigungen können jetzt auch für freie Dienstnehmer importiert werden, wenn in den Dienstnehmer-Stammdaten kein Arbeits- oder Krankenstandsmodell hinterlegt ist. Es werden keine Einträge im Kalender oder auf den Auswertungen vorgenommen.
      • Krankenstandsbescheinigungen, die sich auch der Registerkarte „Dienstnehmer“ befinden und nicht importiert werden sollen, können verschoben werden. Diese Daten werden im aktuellen Fenster nicht mehr angezeigt und wie gelöscht behandelt.
      • „Krankenstandsbescheinigungen beim Öffnen des Betriebes automatisch prüfen“, kann jetzt pro Betrieb im Fenster Datenimport-Krankenstandsbescheinigungen deaktiviert (Hakerl entfernen) bzw. wieder aktiviert (Hakerl setzen) werden.

      REPORTINGMAPPE

      • Ab sofort kann die Reportingmappe auch für eine Berichtigung erstellt werden.
      • Zusätzliche Lohn-Auswertungen stehen zur Verfügung:
        • Dienstnehmer/Lohnzettel L16
        • Dienstnehmer/Mitteilung E18

      MODUL PERSONALAKT

      • Im dvo Studio wurde eine neue Funktion hinzugefügt:
        Unter dem Menüpunkt „Verwaltung > Finanz Online / ELDA / SVS > ELDA Rückmeldearten“, gibt es eine zusätzliche Spalte mit der Bezeichnung „Gelesen Personalakt“.
        Mit dieser Funktion können Sie festlegen, ob Krankenstandsbescheinigungen oder Protokolle im Personalakt als „gelesen“ oder „ungelesen“ dargestellt werden sollen.

      Update Jänner 202525.04

      ALLGEMEIN

      • Im letzten Update wurde ein Fehler entdeckt, der bei der Übertragung der allgemeinen Daten (Jahreswechsel 2025) aufgetreten ist:
        Lohnarten konnten nicht geändert werden, da sie bereits als „Verwendet“ angedruckt wurden. Folgende Lohnarten sind davon betroffen:
        100, 101, 109, 114, 175, 181, 301, 317, 426, 512, 513, 514, 530, 544, 550
        Wir haben daraufhin in der aktuellen Version eine Lösung implementiert, um diesen Fehler zu beheben.
        Ab sofort steht Ihnen unter „Jahreswechsel 2025/Optionen“ mit dem Menüpunkt „Korrektur der allgemeinen Lohnarten“ eine Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, die betroffenen Daten automatisch zu korrigieren.
        Wichtiger Hinweis:
        Bei einigen Kunden wurde die Korrektur bereits manuell durchgeführt. In diesen Fällen ist keine weitere Aktion erforderlich.
      • Das Lohnkonto wurde um die Informationen zu Eintritt, Austritt & Austrittsgrund erweitert.
      • Das amtliche Kilometergeld in Österreich wurde ab Jänner 2025 durch das Progressionsabgeltungsgesetz einheitlich für alle Fortbewegungsmittel, die für betriebliche Fahrten verwendet werden, auf € 0,50 erhöht.
        Die Lohnart für das Kilometergeld sollte entsprechend angepasst werden, um sicherzustellen, dass die aktuellen Sätze korrekt angewendet werden. Dies erfolgt im Bereich „Bewertungen“ der jeweiligen Lohnart.

      REPORTINGMAPPE IN VERBINDUNG MIT DEM MODUL MITGLIEDSCHAFTEN

      • Zusätzliche Lohn-Auswertungen stehen zur Verfügung:
        • Bank/Banksammelliste (Sozialfonds)
        • Bank/Banksammelliste (ÄK-Kammerumlage)
        • Bank/Banksammelliste (ÄK-Wohlfahrtsfondsliste)

      MODUL ELDABOX & ABWESENHEITEN

      • Mit dem Modul Eldabox und der Abwesenheitsverwaltung können Krankenstandbescheinigungen jetzt automatisiert in den Lohn eingespielt werden.
        Diese Funktionen ermöglichen eine flexible, transparente und automatisierte Verarbeitung von Krankenstandbescheinigungen, während gleichzeitig manuelle Kontroll- und Anpassungsmöglichkeiten bestehen.
      • Um diese Funktion zu aktivieren, setzen Sie im dvo Studio unter „Verwaltung > Finanz Online / ELDA / SVS > ELDA Rückmeldearten“ das Häkchen bei „Krankenstandsbescheinigungen im Lohn einspielen“.
      • Die Elda Rückmeldearten wurden um die Spalte „Gelesen“ erweitert. Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
        • Gelesen
        • Ungelesen – Neuzugänge werden „fett“ angedruckt.
        • Gelesen wenn importiert – Neuzugänge werden „fett“ angedruckt bis sie im Lohn importiert sind. Gilt für Krankenstandsbescheinigungen.
      • Beim Öffnen des Lohnbetriebs erscheint ein Dialogfenster mit der Meldung:
        „Es stehen Krankenstandsbescheinigungen für den Datenimport zur Verfügung. Wollen Sie die Krankenstandsbescheinigungen importieren?“

        • Wenn „Nein“ gewählt wird: Das Fenster wird geschlossen, und es erfolgt kein Import.
        • Wenn „Ja“ gewählt wird: Ein weiteres Fenster zeigt die verfügbaren Bescheinigungen, die eingespielt werden können, sowie mögliche Konflikte.
          • Importieren: Die Krankenstandsbescheinigungen werden importiert.
          • Vorschau: Ein weiteres Fenster zeigt eine Vorschau der Bescheinigungen an, die eingespielt werden können.
          • Verschieben: Hier haben Sie die Möglichkeit, einzelne Daten zu markieren und mit der Option „Verschieben“ aus der Liste zu entfernen. Diese Daten werden im aktuellen Fenster nicht mehr angezeigt und wie gelöscht behandelt.
          • Abbrechen: Das Fenster wird geschlossen.
        • Mögliche Konflikte – müssen manuell behoben werden:
          • Personalnummer: Die Versicherungsnummer des Dienstnehmers wird nicht gefunden.
          • Beitragskontonummer: Dienstnehmer kann nicht über die Beitragskontonummer gefunden werden.
          • Beschäftigung: Der Dienstnehmer ist mehrfach (nicht) beschäftigt (Zuordnung nicht möglich).
          • Überschneidung bzw. Zeitraum: Arbeitsunfall/Krankheit überschneidet sich mit bestehendem Eintrag im Kalender, z.B. Urlaub.
          • Grunderkrankung: Grunderkrankung kann nicht gefunden werden.
      • Unter dem Menüpunkt Datenimport kann das Fenster zum Einspielen der Krankenstandbescheinigungen manuell geöffnet werden. Wählen Sie dazu „Krankenstandsbescheinigungen laden und prüfen“.
      • Bereits eingespielte Krankenstandbescheinigungen können unter „Protokoll für KB anzeigen“ eingesehen werden.
      • Die Zeiträume der Abwesenheit wegen Krankenstand oder Arbeitsunfall werden automatisch in den Dienstnehmer-Stammdaten eingetragen. Diese sind unter Personaldaten > Abwesenheiten > Kalender > Krankheit/Arbeitsunfall einsehbar.