
Update November 202424.14
NEUE JAHRESVERSION
- Freischaltung der Rückstellungsberechnung 2024 und der Vorausberechnung 2025
- Anpassung der Höchst- und Mindestbemessungsgrundlagen für die Berechnung der Rückstellung 2024
- Anpassung der Höchst- und Mindestbemessungsgrundlagen für die Vorausberechnung der Beiträge zur GSVG 2025
- Die verbrauchte Bemessungsgrundlage sowie sonstige Adaptionen werden nun auch in der Vorausberechnung berücksichtigt.