Spenden an begünstigte Spendenempfänger ab 1.1.2017

Mai 4, 2016 - 12:57

Betreut Ihre Kanzlei Klienten (Vereine), die in die Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF bereits aufgenommen wurden oder dies beabsichtigen? Wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten können, sollten diesbezüglich bereits erste Aspekte mit dem Klienten geklärt werden.

Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie auf der BMF-Homepage.

 

 

Was bewirkt die Änderung für die Praxis?

Für ab dem 1.1.2017 erhaltene Spenden von Privatpersonen müssen – sofern der Spender dies wünscht und bekanntgibt – Name und Geburtsdatum des Spenders erfasst und damit das bereichsspezifische Personenkennzeichen (vbPK-SA) ermittelt werden. Spendenhöhe sowie vbPK-SA sind erstmalig für 2017 bis spätestens zum 28.2.2018 an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Die ursprünglich geplante Erfassung der Sozialversicherungsnummer ist nun nicht erforderlich.

 

 

Begriffsdefinition vbPK-SA

Die Abkürzung vbPK-SA ergibt sich aus der Bezeichnung verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben.

Die Verschlüsselung bewirkt, dass der Spendenempfänger das eigentliche Personenkennzeichen nicht erfährt, da die Verschlüsselung durch ihn nicht entschlüsselbar ist.

Für die Ermittlung des vbPK-SA in der Praxis bleibt noch abzuwarten, welche Möglichkeiten dafür geschaffen werden.

 

 

Welche Vorbereitungen können nun schon getroffen werden?

 

Service durch die Kanzlei abklären

Soll die Erfassung der Spenderdaten in der Kanzlei erfolgen, ist in jedem Fall mit einem höheren Ressourcenaufwand zu rechnen. Daher empfiehlt sich, schon vorab zu klären, ob der Klient beabsichtigt, dies selbst durchzuführen oder dies als Service durch seine Steuerberatungskanzlei wünscht. Für eine konkrete Aufwandskalkulation bleibt hier jedoch noch abzuwarten, welche Möglichkeiten, die vbPK-SA zu ermitteln, generell sowie für die Kanzlei bestehen werden.

Für die Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung wird (wie bei U30 und anderen Steuererklärungen gewohnt) die XML-Übermittlung per Webservice möglich sein, daher auch die gewohnten Ablaufstrukturen der Kanzlei nutzbar sein.

 

Vorbereiten von Erfassungsvereinfachungen

Ein eigenes Überweisungsformat mit speziell angepasster Nutzung der im SEPA-Zahlungsverkehr zur Verfügung stehenden Felder steht derzeit nicht in Aussicht. Entsprechend ist mit den bei einer Standard-Überweisung zur Verfügung stehenden Feldern zu arbeiten.

Bei Vereinen mit großem Stamm-Spenderanteil kann mittels entsprechender Information und gleichzeitiger Aktualisierung der Stammdaten gute Vorbereitungsarbeit geleistet werden.

Umfassendere technische Adaptierungsmaßnahmen sind einzuplanen, wenn die Spendenmöglichkeit via SMS oder Telefon angeboten wird, um die Bekanntgabe der Spenderdaten zu ermöglichen und diese automatisiert zu verarbeiten.

 

 

 

 

Autorin: Martina Jungert-Deutner

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