

Auf Nummer sicher bei der Lohnverrechnung
Lohnverrechnung ist vor allem in größeren Unternehmen eine heikle Angelegenheit. Durch ein verlässliches Lohnverrechnungsprogramm können Probleme mit den Dienstnehmern oder der Krankenkasse vermieden werden.
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Anpassungen des Kollektivvertrags im Auge behalten
Eines Tages hatte Steuerberater Werner Berger eine wirklich verzweifelte Buchhalterin zu Besuch. Die Dame arbeitete als Angestellte bei einem Fleischproduzenten und war zusätzlich zu ihrer Tätigkeit für die Lohnverrechnung im Betrieb verantwortlich – mit vier unterschiedlichen Kollektivverträgen. Die Prüfung der Gebietskrankenkasse ergab, dass im letzten Jahr die Erhöhung des Kollektivvertrags der Handelsangestellten übersehen wurde. Ein Malheure, das der Betrieb sich und seiner Buchhalterin mit dem richtigen Lohnverrechnungsprogramm ersparen hätte können. Denn nicht nur bei der Krankenkasse – auch bei den sieben betroffenen Mitarbeitern war der Unmut groß. Das Missgeschick lag jedoch nicht am fehlenden Wissen, sondern an der Überlastung der zuständigen Buchhalterin.
Ein Spezialist in Sachen Lohnverrechnung war gefragt
Zunächst einmal musste die aktuelle Situation bereinigt werden. Für den Steuerberater keine große Sache. Denn sein dvo Lohnverrechnungsprogramm hatte sämtliche Kollektivverträge hinterlegt: Stammdaten der Mitarbeiter eingeben, korrektes Gehalt gleich auf dem Bildschirm anzeigen lassen, Differenz zum tatsächlich ausgezahlten Gehalt errechnen, fertig. Alles mit wenigen Klicks im Lohnverrechnungsprogramm von dvo. Außerdem brauchte das Unternehmen einen Plan für die Zukunft: Entweder die zusätzlichen Kosten für einen eigenen Lohnverrechner in Kauf nehmen oder die Lohnverrechnung komplett an den Steuerberater auslagern. Zweiteres war die günstigere Variante.
Das Lohnverrechnungsprogramm denkt mit
Jetzt liegt es an der Kanzlei Berger sicherzustellen, dass alle Fleischer, Handels- und Gastronomie-Angestellten sowie die Arbeiter des Fleischereibetriebes immer korrekt entlohnt werden. Aber das gehört ohnehin zu ihrem täglichen Geschäft. Und auf sein Lohnverrechnungsprogramm kann sich der Kanzleichef dabei hundertprozentig verlassen – nicht nur in puncto Kollektivverträgen. Auch auf andere gesetzlich vorgeschriebenen Gehaltserhöhungen weist ihn das Programm hin. Verärgerte Mitarbeiter wegen falsch berechneter Gehälter wird der Fleischproduzent in Zukunft nicht mehr haben.
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